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I. Besondere Entlastungen für belastetes Krankenhauspersonal

95. LfgJänner 2025

 

1. Zeitausgleich für Nachtschwerarbeit

Zeitguthaben

129
Eine besondere Art von „Zusatzurlaub“ bzw. bezahltem Entlastungszeitausgleich sieht die NSchG-Novelle seit langem für Arbeitnehmer vor, die in Krankenanstalten oder in Pflegestationen von Pflegeheimen Nachtschwerarbeit leisten.

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