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B. Urlaubsausmaß und Vorzeitenanrechnung

95. LfgJänner 2025

 

1. Urlaubsausmaß bei Voll- und Teilzeit

Teilzeit

Urlaubsanspruch

6
Der gesetzliche Mindesturlaub nach dem UrlG beträgt bis zum 25. Urlaubs- bzw. Anwartschaftsjahr 30 Werktage und ab dem 26. Urlaubs- bzw. Anwartschaftsjahr 36 Werktage je Arbeits- bzw. Urlaubsjahr, also kalendarische fünf oder sechs Wochen (LE-AS 16.2.1.Nr.7).

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