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F. Kontrollen und Strafbestimmungen (Schrank)

95. LfgJänner 2025

 

1. Behördliche Kontrollen

Arbeitsinspektorat

Strafen

105
Bezüglich der Einhaltung der Pflichten betreffend das analoge oder digitale EG-Kontrollgerät (Fahrtenschreiber), die Fahrerkarte und auch der Lenkprotoll-Verordnung und Wochenberichtsblatt-Verordnung ist das Arbeitsinspektorat kontroll- und prüfzuständig.

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