1. Behördliche Kontrollen
Arbeitsinspektorat
Strafen
Bezüglich der Einhaltung der Pflichten betreffend das analoge oder digitale EG-Kontrollgerät (Fahrtenschreiber), die Fahrerkarte und auch der Lenkprotoll-Verordnung und Wochenberichtsblatt-Verordnung ist das Arbeitsinspektorat kontroll- und prüfzuständig.