Die Textierungen der EU-Verordnung lassen keinen Zweifel, dass auch die Fahrer an die Lenkzeitunterbrechungen und Ruhezeiten gebunden sind, sich also auch sie an die Lenkzeitgrenzen und Mindestruhezeiten halten müssen.Sie können daher die Lenk- und Ruhezeiten auch arbeitsrechtlich risikolos nehmen und die Arbeitszeithöchstgrenzen einhalten.