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Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht, Schrank
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C. Wie bei mehrfacher Kollektivvertragsangehörigkeit vorzugehen ist (Schrank)
97. Lfg
Jänner 2026
1. Mehrfach-Mitgliedschaften?
Kollektivvertrag
Schrank
, Arbeitsrecht und Sozialversicherungsrecht (97. Lfg 2026) Wie bei mehrfacher Kollektivvertragsangehörigkeit vorzugehen ist Rz 34
34
Kollektivvertrag
Ist ein Arbeitgeber
Mitglied nur einer WK-Fachorganisation
, übt er weder ein verbundenes Gewerbe noch unbefugte gewerbliche Tätigkeit aus und besteht auch keine betriebsartbezogene Satzung, ist ihr Kollektivvertrag anzuwenden.
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