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H. Arbeitsvertragsfragen und Ansprüche bei Fehlen oder Wegfall der Bewilligung (Schrank)

97. LfgJänner 2026

 

Beschäftigungsbewilligung, Sicherungsbescheinigung

113
Die Kosten der Erteilung oder Verlängerung einer Beschäftigungsbewilligung, insbesondere die Gebühren, sind vom Arbeitgeber zu tragen und dürfen auf den Ausländer nicht überwälzt werden.

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