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C. Vertragsänderung, insbesondere „Verschlechterungsvereinbarungen“? (Schrank)

97. LfgJänner 2026

 

1. Grundsätzliches und Abgrenzungsnotwendiges

Dienstvertrag

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Verbesserungen der vertraglichen Stellung bedürfen zwar auch des Einvernehmens, doch lässt sich dieses in solchen Fällen leicht erzielen, häufig sogar schlüssig (§ 863 ABGB, z.B. vorbehaltsloses Gewähren und Annehmen einer Gehaltserhöhung).

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