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E. Organisatorische Begleitmaßnahmen: Gleichbehandlungskommission, Gleichbehandlungsanwaltschaft, Behindertenanwalt (Schrank)

97. LfgJänner 2026

 

Gleichbehandlungskommission

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Zur auch real möglichsten Verwirklichung der Gleichbehandlung ist – unbeschadet der gerichtlichen Durchsetzungsmöglichkeiten – beim Bundeskanzleramt eine mit Überwachungs-, Auskunfts- und Gutachtensbefugnissen ausgestattete Gleichbehandlungskommission errichtet (§ 1 GBK/GAW-G).

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