Im Rahmen von Außenprüfungen können unerwünschte Gestaltungen und aggressive Steuerplanmodelle (ATP) aufgeklärt werden. Bei ungewöhnlichen Gestaltungen sind von Steuerpflichtigen bereits im Vorfeld Vorkehrungsmaßnahmen (im Rahmen der Beweisvorsorgeverpflichtung) zu treffen, wobei die zeitliche Abfolge der Dokumentation wichtig ist. Bei der Klärung von Auslandssachverhalten wird auf die erhöhte Mitwirkungsverpflichtung des Steuer- oder Abgabepflichtigen betreffend die Umstände bzw Unterlagen hingewiesen, die zur Klärung des Sachverhalts im Zuge von Überprüfungsmaßnahmen erforderlich sind.