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2.7.1 Checkliste der Geldwäsche: Indikatoren für mögliche Geldwäsche

Mahr/Wiesenfellner/Wakounig1. AuflApril 2013

Indikatoren

Methoden und Bekämpfungsstrategien

Allgemeines

  • Unternehmen agieren illegal am Markt, unterwandern oder schleusen sich in den Markt ein, um Gelder zu waschen.
  • Die Zielsetzung ist auf den Markt konzentriert.
  • Dazu werden gezielte Markt- und dafür geeignete Wettbewerbsstrategien eingesetzt.
  • Gezielte Investments in bestimmten Branchen; Lohn- und Preisdumping können zu wettbewerbsverzerrenden Effekten führen.
  • Sie treiben ihr Unwesen im Untergrund und bestimmen gezielt und preisbestimmend mit differenzierten Marktaktivitäten den Absatzmarkt.
  • Das Tätigwerden sowie die eigentliche Geschäftstätigkeit wird vor Ermittlungen der Behörden gezielt verborgen und verschleiert.7171Auf die mediale Berichterstattung, zB über das Ausfindigmachen illegaler Zigarettenlabors (die gut getarnt in ehemaligen verlassenen Werkstätten oder Industriezonen angesiedelt sind), die Tabakwaren herstellen oder aber auf die illegale Medikamentenerzeugung, wofür eigene Labors ge- und benutzt werden, wird hingewiesen. Für den Vertrieb und die Abnahme dieser illegalen Waren wird häufig das Internet als Vertriebskanal benutzt und dort werden Akquisitionspartner beworben. Bei solchen Geschäften liegen zahlreiche schädigende Gesetzesverstöße vor, die nicht ausschließlich auf steuerlichen Sachverhalten beruhen.
  • Sämtliche Behörden müssen präventiv und proaktiv dieses Phänomen mit wirksamen Methoden bekämpfen, um die legale Wirtschaft zu schützen.
  • Verwaltungsübergreifende koordinierende und kooperative Zusammenarbeit wird national und insbesondere international mit modernen effizienten und effektiven Methoden zukünftig immer wichtiger.

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  • Der geringe Geschäftszweck bedingt, dass daraus in der Regel hohe Umsätze erzielt werden, jedoch normalerweise die Besteuerungseffekte (aufgrund von Schwarzumsätzen) daraus resultierend eher bescheiden ausfallen. Die Geschäfte erfolgen zulasten des Staates und Steuerzahlers. Daraus werden riesige Profite erzielt.
  • Die Anhäufung hoher Verluste und Verlustvorträge können Indizien darstellen, sodass daraus keine oder nur geringe Besteuerungseffekte in der Zukunft resultieren.
  • Die Taten bleiben in der Regel verborgen, unentdeckt oder unerkannt.
  • Unternehmen werden auf kurze Zeit installiert und für solche Zwecke zahlreiche Strohmänner gezielt benutzt (zur Abwehr- und Abschirmfunktion).
  • Die Lebenszeit solcher illegalen Gesellschaftsaktivitäten ist auf längere Zeit angelegt.
  • Dafür werden aber auf kurze Zeit angelegte Unternehmens-/Firmenmäntel7272Gesellschaften haben nur kurze Überlebensdauer und werden bereits nach kurzer Zeit beim Gericht (Firmenbuch) wieder gelöscht, sofern sie in die Zuständigkeit des Firmenbuchgerichts fallen oder/und eine bestimmte Größenordnung erreichen und bestimmte Wertgrenzen überschreiten. Dazu wird auf die Rechnungslegungspflicht gem UGB verwiesen, die für Kapitalgesellschaften, unternehmerisch tätige Personengesellschaften ohne natürliche Personen als unbeschränkt Haftende (verdeckte Kapitalgesellschaft - insbesondere GmbH & CoKG) unabhängig von Größe und Tätigkeit gilt, wonach Rechnungslegungspflicht besteht. Alle anderen Unternehmer (Einzelunternehmer, normale Personengesellschaften mit natürlichen Personen als unbeschränkt Haftende) sind mit Einkünften aus Gewerbebetrieb, zB bei Umsätzen > 700.000 €, rechnungslegungspflichtig. Bei Umsätzen < 700.000 € besteht keine Rechnungslegungspflicht. Die steuerliche Buchführungspflicht/Rechnungslegungspflicht kann sich aus dem Unternehmensrecht (Unternehmensgesetzbuch nach § 189 UGB) ergeben, weil eine unternehmensrechtliche Rechnungslegungspflicht auch eine steuerliche Buchführungspflicht nach sich zieht (§ 124 BAO). Im Jahr 2007 ist das Unternehmensgesetzbuch an die Stelle des Handelsgesetzbuches getreten. An dieser Stelle wird auch auf die Rechnungslegungspflicht kraft Rechtsform - wie bei allen Kapitalgesellschaften sowie unternehmerisch tätigen Personengesellschaften - hingewiesen, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist, wie bei der GmbH & CoKG. Mit Verweis auf § 189 Abs 1 Z 1 UGB gilt die RL-Pflicht unabhängig von der Art der Tätigkeit und der Höhe des Umsatzes. Weiters wird auf die Rechnungslegungspflicht kraft Umsatzschwellenwerts gem § 189 Abs 1 Z 2 UGB hingewiesen. An dieser Stelle wird nicht näher darauf eingegangen und auf die nähere Beschreibung laut Gesetz unter Zugrundelegung der jeweiligen Schwellenwerte hingewiesen. Auf die vertiefenden Ausführungen nach Denk/Krainer/Reisner/Leitinger/Brein, Offenlegung beim Firmenbuch, Bilanzierung 2011 für den Jahresabschluss 2010, 271-279, wird verwiesen. benutzt, die
  • Der Wirtschaftsstandort muss nachhaltig vor illegalen Geschäftsaktivitäten und Inkriminierung geschützt bleiben. Ansonsten kann erheblicher volkswirtschaftlicher Schaden entstehen.
  • Es müssen Firmenmäntel, Vorratsfirmen, die für einzelne Geschäftszwecke eingesetzt werden, identifiziert werden.
  • Die Korruption (zB bei Vorliegen von Schmiergeldzahlungen usw) muss mit wirksamen Methoden bekämpft werden.
  • Schwerwiegende Formen von Insolvenztatbeständen, die in Gläubigerschädigungsabsicht etc erfolgen und mit beabsichtigten Forderungs- und Zahlungsausfällen verbunden

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gesellschaftsrechtlich lediglich Mindeststandards als gesetzliche Voraussetzung erfüllen.

  • Es werden keine Jahresabschlüsse (Bilanzen, G&V) gelegt.
  • Die Aufzeichnungen werden auf ein Minimum beschränkt.
  • Das Kapital (Cash) wird auf- oder abgesaugt, wozu die Geldbewegungen nur mehr über Kontenbewegungen (Bankkonten) verifizierbar bleiben und aufgrund der Konteneinsicht aufgeklärt werden können.
  • Solche Transaktionen werden häufig in Form von Kompensationsgeschäften oder Bartergeschäften (Aufrechnung Ware gegen Ware) abgewickelt, ohne dass Cash fließt.

sind und herbeigeführt werden, sind zu untersuchen.

Es ergeben sich zentrale Kernfragen, die von Bedeutung sind:

  • Woher stammt oder kommt das Geld (Ursprung des Geldes)? - Anfang/Ausgang
  • Wofür wird das Geld verwendet? - Ende/Ziel
  • Wer sind die an der Transaktion beteiligten und handelnden Personen?

Wer wird vorgeschoben (zB Treuhänder)?

Identifikation der Geldquellen

  • (als Quelle des Ursprungs)
  • Handelt es sich um Eigenmittel/Eigenkapital?
  • Von wem? Bezug zu den dahinterstehenden Personen?
  • Wie ist das Vermögen entstanden?
  • Handelt es sich um Fremdmittel/Fremdkapital?
  • Von wem? Bezug zu den dahinterstehenden Geldgebern (Personen oder Institutionen/Banken)?
  • Identifikation der Besteuerung (erbrachte Steuerleistung und Steuerlast)7373Die Festlegung von Benchmarks erscheinen zielführend (sog Vergleichsmaßstäbe od Vergleichswerte innerhalb von Branchen und Branchengruppen nach Umsatz/Gewinn/Größe, die mit den am Markt im Zusammenhang stehenden Erwirtschaftungsmöglichkeiten usw kompatibel sind, müssen realistisch sein). Branchenübliche Vergleiche (Beurteilung nach dem inneren und äußeren Betriebsvergleich) sind wichtig. Verschiedene Parameter - welche Unternehmer übernehmen Unternehmen und ganze Bereiche, die Identifikation der dahinterstehenden Personen und eine Offenlegung der Organisationsstruktur (Organigramme) - sind geeignet, um steuerungspolitische Überlegungen auch hinsichtlich der steuerlichen Verschiebemöglichkeiten zu identifizieren. Für die Beurteilung müssen die erbrachten Steuerleistungen nach dem Steueraufkommen der letzten Jahre einfließen (Differenzierung nach Gewinn- oder Verlustbetrieben).

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Unterbringung des Geldes7474Vgl Siska, aaO, 40, 46.

  • Sicheres Unterbringen des Geldes bedeutet, das Geld vor dem Zugriff der Behörden zu schützen.
  • Komplexe Finanzgeschäfte zwischen verschiedenen Staaten sollen die Gerichte und Ermittlungsbehörden verwirren und die Verfolgung des Geldes extrem schwierig gestalten, um einer Beschlagnahme zu entgehen.

Indikatoren

  • Die Spur („Paper-Trail“)7575Der Schwerpunkt sollte nicht nur auf das Aufspüren von fingierten Schein- und Deckungsrechnungen gelegt werden, sondern es sollen auch offene und verdeckte Schmiergeldzahlungen identifiziert werden. des Geldes wird gezielt über bestimmte Transaktionen verwischt und der Weg unterbrochen, die es in oder auf den Konten, den Aufzeichnungen über Transaktionen usw hinterlässt.
  • Dazu dient ein taktisches Verwirrspiel, das die Verfolgung des Geldes zu seinem Ursprung oder auf seinem weiteren Weg vereitelt bzw erschwert.
  • Eine Nachvollziehbarkeit ist nicht mehr gegeben.7676Den Banken kommt zentrale Bedeutung bezogen auf „Geld und folglich den Geldfluss“ bei bestimmten Transaktionen zu. Offshore-Banken, die sich durch niedrige Steuern mit einem hohen Maß an Vertraulichkeit sowie minimaler Finanzmarktaufsicht und Regulierung in Offshore-Destinationen auszeichnen, können die Aufklärung bei schweren Betrugsformen und Finanzdelikten (zB Steuerhinterziehung, Finanzbetrug) erschweren, wodurch Staaten oder Personen Schaden erleiden. Durch die Zwischenschaltung von Repräsentanz- und Korrespondenzbanken, die auf strenge Geheimhaltung Wert legen und auf Diskretion mit Bezugnahme auf das Bankgeheimnis, können taktische Verzögerungen bezogen auf den Zeitfaktor eintreten. Dadurch können nationale oder internationale Ermittlungen bei schweren Formen von Betrugsdelikten blockiert werden. Folglich können unter Umständen Verwertungs- und Verjährungstatbestände in den davon betroffenen Ländern ausgelöst werden, weil bestimmte Fristen verabsäumt werden, die für die Ermittlungsmöglichkeiten und die anzustellenden Ermittlungshandlungen notwendig wären. Durch Steuerfluchtmöglichkeiten können enorme Steuerausfälle in verschiedenen Ländern (insbesondere Hochsteuerländern) entstehen, weil uneinheitliche Regulatoren in manchen Ländern (wie den klassischen Offshore-Gebieten) vorliegen, einheitliche Rechtsstandards fehlen und die fehlenden Standards durch Steuerflucht dafür systembedingt gezielt ausgenutzt werden.
  • Das Geld soll für die Behörden nicht auffindbar bleiben; zB gezielte Steuerung od Lenkung über Offshore-Gebiete und Banken.
 

Ziel:

  • Am Ende des Vorgangs der Geldwäsche soll es redlich dargestellt werden.

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  • Jeder Zusammenhang illegaler Aktivitäten soll ausgeschlossen erscheinen.
 

Problemfeld/Spannungsfeld:

  • Bankgeheimnis, Know-how, Korruption
  • Behördliche Ermittlungen gestalten sich bei grenzüberschreitenden Sachverhalten schwieriger, weil eine längere Verfahrensdauer bei Amtshilfe- und Rechtshilfeverfahren und -ersuchen (im Zuge der Informations- und Austauschmöglichkeiten) einzuplanen ist.

Identifikation: Zielsetzungen Cash-, Fakturen- und Warenbewegung

 

Cashbewegung - oberste Priorität (wichtigste Zielsetzung)

  • Nur dort, wo sich das Geld befindet und letztlich greifbar und verfügbar ist, kann abgeschöpft werden.
  • In der Regel erfolgt dies in Offshore-Destinationen, wo es vor behördlichem Zugriff weitgehend geschützt ist.

Warenbewegung

  • Für welchen Markt sind die Waren bestimmt?
  • Wo gelangen die Waren in Umlauf?
  • Bestimmung des Zielmarktes
  • Wie erfolgt die logistische Abwicklung?
  • Wie ist die Wertschöpfungs- und Lieferkette (Supply-Chain) aufgebaut? Anfang/Ende?

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  • Wo erfolgt tatsächlich die Wertschöpfung und wo wird nachweislich abgeschöpft?7777Die einzelnen Stufen in der Wertschöpfungskette mit Bezugnahme auf den Zielmarkt sind einzubeziehen.

Fakturenbewegung

  • Über welche Länder wird fakturiert?
  • Wie erfolgt die Fakturierung?
  • Entkoppelung „Installation von bloßen Fakturierungsgesellschaften“
  • Identifikation und Analyse von Schein- und Deckungsrechnungen
  • Identifikation und Analyse von Schmiergeldzahlungen

Problem: Entkoppelung von Cash-, Fakturen- und Warenbewegung

Sonderproblematik:

  • Dreiecksgeschäfte und Reihengeschäfte
  • Dreieckskonstellationen7878Der Schwerpunkt wird auf den Aufbau der Liefer- und Leistungsketten sowie die Pyramidenstruktur (Dreiecksverhältnisse) gelegt. Wurden die Liefer- und Leistungsketten künstlich (fiktiv) ohne wirtschaftlich sinnvollen Hintergrund aufgebaut?
  • Pyramidenspiele und Schneeballsysteme (Ketten)7979Es wird auch auf die speziellen Ausführungen nach § 168 a StGB bei Gewinnspielen mit Gewinnerwartungssystemen hingewiesen. Außerdem wird auf die verschiedenen Formen des Schneeballsystems, auf Kettenverträge, Pyramiden- und Ponzischemata verwiesen.

Bilanz - G&V - außerbilanzielle Positionen

 

Bilanzielle, aber auch ungewöhnliche außerbilanzielle Positionen durchforsten

Bilanzanalyse:8080Bei der Analyse des Jahresabschlusses (Bilanz und G&V) kann eine Kennzahlenanalyse, Trendanalyse, Bilanzanalyse, Profitabilitätsanalyse, das Dupont-Modell, Liquiditätsanalyse, Finanzstruktur und Verschuldungsgradanalyse, Asset Management, Nachhaltigkeitsüberlegungen sowie die Berichte des Wirtschaftsprüfers (Äußerung ernsthafter Zweifel) etc dienlich sein, um Auffälligkeiten festzustellen. Zudem erscheinen Finanzbuchhaltungsthemen, wie Wahrheit (sind die Zahlen in den Berichten exakt und wahrheitsgetreu?), Richtigkeit (setzt das Unternehmen aggressive Rechnungslegungspraktiken ein?), harte Zahlen versus Schätzung (basieren die Daten auf „harten Zahlen“ oder Schätzungen?), Qualität der Erträge (sind die Erträge von hoher oder niedriger Qualität?) und die Anmerkungen im Jahresabschluss, zB Lagebericht oder Fortbestandsprognosen, von Relevanz.
qualitative betriebswirtschaftliche Analyse

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Ungewöhnliche Bilanzpositionen

  • Die Finanzierung einer Kapitalanlage des Firmeninhabers ist im Hinblick auf die erklärten Einkünfte in den vorherigen Steuererklärungen nicht plausibel und nachvollziehbar.
  • ungewöhnlicher Darlehensanstieg, ungewöhnliche Finanzierungsstruktur bei Unklarheit der getätigten Investitionen
  • ungewöhnlicher Zinsanfall bei Darlehensforderungen oder abzuzahlenden Darlehen (zB hohe Zinszahlungen)
  • hohe Barbestände (Kassa), die für das Unternehmen übermäßig hoch sind
  • Innerbetrieblicher und außerbetrieblicher Betriebsvergleich8181Zu den externen Betriebsvergleichen zählen auch branchentypische Vergleichswerte (innerhalb von Bandbreiten).
  • Vermögensstatus
  • Vermögensdeckungsrechnung
  • Geldverkehrsrechnung8282Die Finanzierung der betrieblichen Investitionen und der laufenden Betriebsausgaben werden überprüft. Dazu können verschiedene Verprobungsmethoden eingesetzt werden.
  • Analyse der Steuerleistung
  • Cash-Flow-Berechnungen8383In diesem Zusammenhang wird auf die Bilanzanalyse - Jahresabschluss (Bilanz und G&V) verwiesen. Es liegen unterschiedliche Methoden bezüglich der Cash-Flow-Berechnung vor. Die Kapitalflussrechnung nach SFAS No 95 (mit Einbezug des Cashflows aus der Betriebstätigkeit, der Investitionstätigkeit und aus der Finanzierungstätigkeit) stellt eine brauchbare Grundlage dar. Weiters erscheinen die Investitions- und Finanzierungsanalyse, Liquiditätsanalyse (mit Umschlagshäufigkeit, Umschlagsdauer, Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (durchschnittliche Lagerdauer), Liquiditätsgrade (Liquidität 1., 2., 3. Grades), die Rentabilität (Eigenkapital-, Gesamtkapitalrentabilität und Umsatzrentabilität, sonstige BWL-Kennzahlen (Umsatz pro Beschäftigten, Personalintensität) sowie URG-Kennzahlen (Eigenmittelquote, Schuldentilgungsdauer) nach dem URG notwendig. Insbesondere spielt das Unternehmensreorganisationsgesetz bei Kapitalgesellschaften nach dem Reorganisationsbedarf eine gewichtige Rolle. Die Analyse nach Basel-II- und Basel-III-Kriterien durch Banken stellt ein entscheidendes Kriterium bei der Kreditvergabe dar. Die Kreditvergabe an KMU-Unternehmen (small and medium sized entities) wird durch gesetzliche Verschärfungen an strengere Voraussetzungen geknüpft und die Maßstäbe der Banken (nach finanzieller Stabilität und EK-Quote) restriktiver gehandhabt. Auf die vertiefenden Ausführungen von Denk/Krainer/Reisner/Leitininger/Brein, Bilanzanalyse, Bilanzierung 2011 für den Jahresabschluss 2010, 280-287, wird verwiesen.
  • ACID Test Ratio8484Der ACID-Test stellt eine brauchbare Methode dar. Eine Überprüfung der Liquidität und Kreditwürdigkeit bietet die Kennzahl ATR ACID Test Ratio. Sie dient als Indikator, wie solide Unternehmen kurzfristige Verbindlichkeiten mit ihrem Umlaufvermögen bedienen können. Formel: Liquide Mittel und kurzfristige Forderungen durch kurzfristige Verbindlichkeiten.
 

Bezugnahme auch zur G&V

  • Analyse der Einnahmen/Ertrag zu Aufwendungen/Kosten
  • Deckungsbeitragsrechnungen;
  • DB-Berechnungen (mit Einbezug der spartenbezogenen Betrachtung)
  • Analyse der Rohaufschläge (Einzel- und Gesamttatbestand)
  • Analyse des Betriebsergebnisses

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  • Analyse des Finanzergebnisses
  • Analyse des Finanzmanagements

Ungewöhnliche Gewinn- und Verlustpositionen

  • starker Anstieg der Umsätze/Verkäufe bei Abflachung der Organisationsstruktur
  • starke Steigerung der Gewinnmarge Aufwands-Ertrags-Relation des Unternehmens ist branchenunüblich
 
  • Haben Unternehmen/Personen überhaupt Bilanzen und Steuererklärungen bei den Finanzbehörden gelegt und Steuern abgeführt, wo sie ihre Geschäfte tätigen?
  • Agieren Unternehmen/Personen bloß zu Tarnzwecken (zB als U-Boot oder Underground-Unternehmen, reine Fakturierungsgesellschaften), wobei der eigentliche Geschäftszweck undurchsichtig bleibt?
  • Fallen bestimmte Unternehmen aufgrund der Ausübung ihrer Geschäftstätigkeit in spezielle Risikogruppen, die sich besonders für Geldwäsche eignen?
  • Firmenmäntel, die verwendet werden und ihre Eigentümer permanent wechseln

Sonderproblematik

  • Vorratsfirmen und ruhende Unternehmen
  • Zwischenschaltung von Gesellschaften (sog Durchschleusgesellschaften zum Zwecke des Durchschleuseffekts)
  • Die eigentliche Geschäftstätigkeit bleibt intransparent.
  • Die Geschäftstätigkeit laut Firmenbucheintrag stimmt mit der tatsächlichen Geschäftstätigkeit am Markt nicht überein.
  • Spezielle gewerberechtliche und gewerbebehördliche Problemstellungen sind gegeben.

Ungewöhnliche außerbilanzielle Positionen

  • Undurchsichtige Eigentumsverhältnisse (Strohmänner, Pro-forma-Geschäftsführer etc) - Wer sind die Beneficial Owner (wirtschaftlich tatsächlich Berechtigte) oder die wahren wirtschaftlichen Eigentümer oder Kapitalgeber?
  • Identifikation: Anforderung der Firmenbuch- oder Handelsregisterauszüge, Anfragen bei internationalen Handelsauskünften
  • ZB Installation von Strohmännern, Pro-forma-Geschäftsführern etc
    Beachten Sie: Transparenzgebot
    Keine Transparenz besteht, wenn die Identität des tatsächlich

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  • Gründungen in Offshore-Gebieten (Unternehmensverflechtungen über Offshore-Destinationen)
    Zentrale Frage: Sind die Leistungszusammenhänge mit den realen wirtschaftlichen Abläufen deckungsgleich und kompatibel (zwecks Beurteilung von Umgehungsgeschäften, Abwicklung der Geschäftsvorgänge mit ungewöhnlichen Vorgehensweisen etc)?

Kriterienprüfung:

  • Sind die Eigentumsverhältnisse der Anteilseigner transparent?
  • Ist der tatsächlich wirtschaftlich Berechtigte ersichtlich?
  • Von wem und wo werden die Steuererklärungen eingereicht?
  • Werden die Steuern tatsächlich abgeführt?

Beachten Sie: Zwecks Verschleierung des tatsächlich wirtschaftlich Berechtigten werden in der Regel Offshore-Unternehmen wie zB Trusts oder Offshore-Gesellschaften in Offshore-Destinationen be- oder genutzt.
Es werden Durchschleuswege (über Triade - Dreiecksbeziehungen) mit Zwischenschaltung von Gesellschaften (zB dafür installierte Zwischengesellschaften, Treuhänder etc) gewählt.

Risikoüberlegungen:

  • Geldwäsche (Organisierte Kriminalität)
  • Steuerhinterziehung und Steuervermeidung
  • Korruption

Compliance-Überlegungen:

  • Kategorisierung nach Risikofeldern (Branchen, Sparten), Risikogruppen sowie Benchmarks mit Vergleichsmaßstäben zur Risikoidentifizierung im Zuge von Risikomanagementüberlegungen

wirtschaftlich Berechtigten verborgen bleibt.
Beachten Sie: Empfängerbenennung nach § 162 BAO
Beachten Sie: Nutzung von Offshore-Unternehmen wie Trusts oder Offshore-Gesellschaften
Beachten Sie: Straftäter verschleiern ihre Erträge aus Straftaten, um weiterhin Nutzen aus dem Vermögen zu ziehen oder eine Rendite auf ihr legal erworbenes Geld zu erzielen (ROI-Überlegungen).
Beachten Sie: Der Mangel an Transparenz bei den Eigentumsverhältnissen ist ein Indikator für die Verschleierung von Erträgen krimineller Herkunft.

  • Informationen über ungewöhnliche außerbilanzielle Positionen von externen Quellen
  • Internetrecherchen, Datenbanksysteme, Grundbuchsauszüge, spezielle Analysetools etc

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  • Eigentum von Verwandten/Partnern von Straftätern
  • Umfeldanalyse
  • Internationale Firmenkonstruktionen und Verflechtungen ohne ersichtlichen wirtschaftlichen/rechtlichen/steuerlichen Vorteil.
  • Vorlage der Organigramme und Analyse der Organisationsstruktur
  • Analyse der Firmenbeteiligungen
  • Plausibilitätsprüfung nach bestimmten Kriterien (zB Berücksichtigung von Handelsbarrieren)

Andere Gründe:

  • Klärung der wirtschaftlichen Abläufe und Überprüfung der Gestaltungsmöglichkeiten (Klärung/Wahl/Identifizierung der Geschäftsmodelle, Prüfung von Einzelsachverhalten)
  • Unternehmen/Direktoren, die am Sitz eines ausländischen Dienstleisters eingetragen sind.
  • Recherche mit Bezugnahme auf externe Quellen

Checklisten und spezielle Analysen
Strategische Kennzahlenmodelle bzw -systeme8585Vgl Kralicek, Kursbuch Betriebswirtschaft, Manager-Edition, 95 ff. Es wird auf die detaillierten Ausführungen und Berechnungsmodelle hingewiesen, die bei konkretem Bedarf anwendbar sind. An dieser Stelle wird auf das Analysetool und den anwendbaren Quick-Test nach Kralicek hingewiesen. würden sich bei adäquater Unternehmensanalyse8686Für Unternehmensanalysen ist allgemein die integrative Gesamtschau (wie das Unternehmen in sein Umfeld eingebettet ist) von Wichtigkeit. Unternehmen benötigen idR Qualitätsmanagementkonzepte und strategische Modelle. Dazu können verschiedene strategische Modelle wie BSC nach Kaplan/Norton, EFQM (QM des Malcolm Baldrige National Quality Award und des European Quality Award) oder Six Sigma eingesetzt werden. Die BSC Balanced Scorecard durch Kaplan/Norton ausgehend von der strategischen Zielsetzung - Vision/Strategie, die vom grundsätzlichen Aufbau in die vier Perspektiven, wie finanzielle Perspektive (Stakeholder, Ertragssituation, Umsatzwachstum usw), Kundenperspektive (Welche Leistungen für den Kunden? Was will der Kunde? Kundengewinnung, Marktpräsenz, Marktanteile usw), Prozessperspektive (Gestaltung der Ablaufprozesse zwecks Kundenzufriedenstellung mit Aufbau einer Task-Gruppe usw) sowie Lernen, Wachstum und Entwicklung (mit Wandel, Innovation, Verbesserung sowie Wissenstransfer etc), gegliedert ist, erscheint für die strategische Ausrichtung und Positionierung von Unternehmen (wie ein Navigator) ein gut funktionierendes Modell zu sein. Dabei werden die unternehmerischen Zielsetzungen (zB Strategie einer Geschäftseinheit) mit Treibern in materielle Ziele und in dazugehörige Messgrößen übersetzt. In den jeweiligen Perspektiven müssen die Haupttreiber des Wertsteigerungsansatzes berücksichtigt werden, wozu es Messgrößen bedarf, um diese Treiber in ihrer Entwicklung beurteilen zu können, was in einem Strategiebaum erfolgt. auch zur Identifikation von branchenbezogenen

Generell stehen bei professionellen illegalen Geldwäschern die Finanzziele mit wertorientierten

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Geldwäscheverdachtsfällen eignen, sofern Geschäftsunterlagen und Jahresabschlüsse (Bilanz, G&V) vorliegen.

  • Internes Benchmarking8787Vergleich und Analyse ähnlicher Tätigkeiten oder Funktionen innerhalb eines Unternehmens mit assoziierten Unternehmen (Vorteile: Datenerfassung relativ einfach, Ergebnisse für diversifizierte, herausragende Unternehmen; Nachteile: begrenzter Blickwinkel, interne Vorurteile).
  • Wettbewerbsorientiertes Benchmarking8888Vergleich und Analyse von Produkten, Dienstleistungen, Prozessen und Methoden bei direkten Konkurrenten (Vorteile: geschäftsrelevante Informationen, vergleichbare Produkte, Prozesse, eigene Positionierung im Wettbewerb; Nachteile: schwierige Datenerfassung, branchenorientierte Sichtweise, Verzerrungseffekte hinsichtlich der Geschäftspraktiken).
  • Funktionales Benchmarking8989Vergleich und Analyse von Arbeitsabläufen, Prozessen und Funktionsrealisierungen von Unternehmen und Organisationen, die in keinem Wettbewerbsverhältnis stehen (Vorteile: höchstes Potential zum Finden innovativer Lösungen, Erweiterung des Ideenspektrums, Akzeptanz von Lösungsmöglichkeiten, Zugang zu entsprechenden Datenbanken; Nachteile: zeitaufwendige Analyse, schwierige Transformation der Praktiken).

Steuerungsgrößen im Vordergrund.
Solche Unternehmen unterscheiden sich hinsichtlich der Ausrichtung ihrer Finanzziele idR nicht von legalen Unternehmen.
Folgende Wertgrößen können für eine entsprechende Analyse auch maßgeblich sein:
Umsatzziele, Deckungsbeitragsziele, Umsatzrendite (ROS), Cash-Flow,9090An dieser Stelle kann auf eine nähere Ausführung zu den quantitativen Bilanzanalysen anhand der Bearbeitungstiefe nicht näher eingegangen werden. Dazu wird auf die speziellen Ausführungen zu den Cash-Flow-Kennzahlen (CF aus laufender Geschäftstätigkeit, CF aus Investitionstätigkeit, CF aus Finanzierungstätigkeit, Free Cash Flow, Cash Flow direkt) hingewiesen. Siehe dazu im Detail Wiehle/Diegelmann/Deter/Schömig/Rolf, Unternehmensbewertung, Methoden, 82-86, oder Küting/Weber, Die Bilanzanalyse (Lehrbuch zur Beurteilung von Einzel- und Konzernabschlüssen); zB Analysemethode nach dem Saarbrücker Modell (Synthese von qualitativer und quantitativer Bilanzanalyse). Bei der Kapitalflussrechnung („Cashflow-Statement“) sind folgende Analysen zwecks Aussagefähigkeit und Interpretation im Detail notwendig: Cashflow aus operativer Tätigkeit (Cashflow „from Operating Activities“), Cashflow aus den Finanzierungsaktivitäten (Cashflow „from Financing Activities“) sowie der Cashflow aus Investitionstätigkeit (Cashflow „from Investing Activities“). Die verschiedenen Analysen des Cashflows können ein unterschiedliches Bild der finanziellen Unternehmenslage skizzieren. Cash-Flow-Leistungsrate, Cash Flow Return on Investment (CFROI), Kapitalrendite (ROI), Return on Capital Employed (ROCE), Operating Profit US-GAAP, Cash-Flow US-GAAP.9191Siehe Kralicek, aaO, 100-102.
Wichtig erscheinen auch Funktionsanalysen, die nach bestimmten Kriterien durchgeführt werden.
Der realwirtschaftliche Hintergrund sowie der eigentliche

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Geschäftszweck nach transparenten, wirtschaftlichen Kriterien (ohne fiktiven oder fingierten Hintergrund) sollte plausibel und nachvollziehbar sein.

[ct]Geldwäsche durch Einzelpersonen

 

Ungewöhnliche Einkünfte

  • Keine oder geringfügige Einkünfte im Verhältnis zu normalen Lebenshaltungskosten
  • Verhältnisrechnung „Lebenshaltungskosten“ zu „erwirtschaftetem Einkommen“
  • Geldverkehrsrechnungen
  • Vermögensdeckungsrechnungen
  • Analyse der Steuerleistungen der letzten Jahre (hohe, mittlere, geringe oder gar keine Steuerleistungen)
  • Relation - Steuerleistung im Zusammenhang mit Erwirtschaftungsmöglichkeiten - Plausibilitätsprüfung
  • Identifizierung und Analyse von Geschäftsmodellen
  • Einsatz aggressiver Steuerplanmodelle „ATP“

Ungewöhnlicher Anstieg des Nettovermögens

  • Erbschaft von einem kriminellen Familienmitglied
  • Fingierte Erbschaft
  • Lotteriegewinne
  • Recherche - Umfeldanalyse
  • Plausibilitätsprüfung (Nachvollziehbarkeit)

Ungewöhnlicher Besitz/ungewöhnliche Nutzung von Vermögenswerten

  • Geringverdiener besitzt Luxusgüter (zB teure Autos Sportwägen, Luxus SUVs, Yachten, Flugzeuge, Immobilien in Toplagen)
  • Person besitzt Vermögen im Ausland (zB Luxusvilla in Miami), das sie nicht in der Steuererklärung angibt
  • soziales Netzwerk (Personen mit Vorstrafen und krimineller Vergangenheit)
  • Klärung der Besitzverhältnisse
  • Vermögensdeckungsrechnung
  • Geldverkehrsrechnung

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Ungewöhnliche Verbindlichkeiten

  • Inanspruchnahme einer Hypothek trotz geringer Einkünfte
  • Erhalt eines Darlehens seitens nicht bekannter Parteien und Personen
  • Erhalt eines Darlehens von Banken

Ungewöhnliche Finanzierung

  • ungewöhnliche Herkunft der Gelder9292Identifikation der Quelle und Ursprung des Geldes (Woher stammt das Geld?).
  • unüblicher Darlehensgeber/Darlehensnehmer
  • ungewöhnlicher Darlehensvertrag
  • unübliche Transaktionsgebühren
  • unverzinste oder gering verzinste (nicht den marktüblichen Finanzgebarungen) entsprechende Finanzierungen9393Bei unverzinsten, gering verzinsten oder nicht zu den marktüblichen Gewohnheiten verzinsten Krediten überlässt der Geldwäscher dem Schuldner eine beträchtliche Geldsumme und erspart sich dadurch, den Betrag auf einmal bei einer Bank einzuzahlen, identifiziert und gemeldet zu werden. Da die Kreditraten so gering sind, dass die Rückflüsse (bestehend aus Tilgung mit oder ohne Zinsen) des Geldes nie die Schwelle erreichen, wird auch keine Meldung des Geldwäscheverdachts ausgelöst. Private und gewerbliche Kredite können dafür genutzt werden. Es können auch Private-Equity-Finanzierungsmodelle, ds kaum übertragbare Finanzkontrakte der Beteiligung an Unternehmen, häufig synonym verwendet mit Venture Capital, das zur Finanzierung junger Unternehmen verwendet wird, benutzt und von Geldwäschern zur professionellen Geldwäsche missbraucht werden. Damit kann die Unternehmerkette auch bei neuen Unternehmensgründungen von professionellen Geldwäschern (durch illegal erwirtschaftetes Geld, mit dem sie sich als Geld- oder Kapitalgeber durch direkte Investments an Unternehmen beteiligen) inkriminiert und die gesamte Liefer- und Leistungskette mit schmutzigem Geld infiziert werden.
  • Finanzierung und Tilgung - Tilgungs- und Zahlungsplan
  • Klärung des Ursprungs des Geldes - Woher stammt das Geld?
  • Identifizierung der Geld- oder Kapitalgeber
  • Welche Sicherheiten verlangt die Bank?
  • Sicherheiten und Sicherstellungen - zB Schwarzgeld?

Ungewöhnliche Transaktionen

  • Kauf von Vermögenswerten (zB eines Hauses) trotz relativ geringer Einkünfte
  • ungewöhnliche an der Transaktion beteiligte Personen
  • Kauf von Vermögenswerten (zB eines Hauses) weit unter Marktpreis (Vergleichswerte intern und extern)
  • Erhalt einer Hypothek trotz relativ geringer Einkünfte
  • Bargeldtransaktion mit einer unbekannten Person
  • unübliche Transaktionsgebühren/-aufwendungen und Transaktionserlöse
  • geringe Einkünfte
  • Lebensstilfinanzierung (Haushaltsrechnung)
  • geringe Besteuerung laut Einkommensteuer- oder Körperschaftsteuer
  • zB Fringe-Benefits, Schwarzgeld etc
  • Sicherheiten, Bürgschaften etc
  • fingierter Verkauf
  • Die Herkunft des Geldes auf den dazugehörigen Konten

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  • Informationen externer Quellen (zB Medien) über ungewöhnliche Transaktionen
  • Steuerzahler benutzt Kredit-/Debitkarten (Ausland) von Offshore-Banken

kann nicht geklärt werden (Beachten Sie: Bankgeheimnis - Anonymität der Geldquellen)

  • Installierung mehrerer Offshore-Konten in Offshore-Paradiesen

Ungewöhnliche Transaktionen und beteiligte Personen

  • Unternehmer hat keine oder nur geringe Kenntnisse über seine Geschäfte und die Geschäftsabläufe.
  • Die Transaktion der Waren- und Dienstleistungsgeschäfte passt nicht zum Profil des Unternehmens.
  • Der wirtschaftliche Nutzen des eigentlichen Geschäftszwecks ist nicht ersichtlich.
  • Die Transaktionen und Vereinbarungen erfolgen ohne entsprechende Nachweise.
  • Transaktionen mit Offshore-Gesellschaften
  • Transaktionen mit mutmaßlichen Straftätern und dubiosen Geschäftspartnern
  • undurchsichtige/nicht identifizierbare Kunden, Kreditnehmer oder Kreditgeber
  • Geschäfte mit Briefkastenfirmen (zB Name, Anschrift, Sitzadresse ähnlich oder gleich)
  • Verkauf von Vermögenswerten und Anlagegüter nicht nachweisbar
  • zB Pro-forma-Geschäftsführer (Scheingeschäftsführer), Strohmänner, PEPës usw
  • Installation von Vorratsfirmen und Zwischenschaltung von Durchschleusgesellschaften
  • Handelsregisterauszug - anderer Geschäftszweck
  • Vorteile und Zweck/Nutzen nicht zu erkennen
  • Mündliche Vereinbarungen, unübliche Abwicklung und Gestaltung

Ungewöhnliche Geldflüsse

  • Zahlungen an Dritte oder von Dritten, die nicht an der der Transaktion beteiligt sind
  • Zahlungen an oder von unbeteiligte/n Offshore-Gesellschaften oder -konten
  • Bankkonto des Unternehmens wird als Konto zur Durchschleusung von Bargeld genutzt
  • undurchsichtige oder nicht überprüfbare Herkunft des Geldes
  • Währungsstückelungen
  • Einzahlungen auf betriebliche Bankkonten stehen nicht mit den Umsätzen (Verkäufen) im Zusammenhang
 

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  • Geldflüsse finden ohne wirtschaftlichen Nutzen oder Nachweis statt
  • ungewöhnliche Nutzung von Kreditkarten oder Schuldtiteln
 
  • Nach Siska können jedoch folgende Aktivitäten auch in den Bereich der Geldwäsche fallen:9494Vgl Siska, aaO, 61-66.
  • Barbeträge werden mittels Splitting unter dem Schwellenwert bei mehreren Banken über Mittelsmänner disponiert.9595Als Mittelsmänner werden zB auch Angestellte von Unternehmen dazu missbraucht, die Transaktionen abzuwickeln, die sich zwischen mehreren Finanzinstituten bewegen, um Transaktionen in unauffälliger Höher durchzuführen. Diese Form wird als „Ameisensystem“ oder „Ameisenkriminalität“ beschrieben, wenn sie zur Form der Geldwäsche betrieben wird.
  • Unbescholtene und vollkommen unverdächtige Privatpersonen werden auf Provisionsbasis angeworben, um im Auftrag von professionellen Geldwäschern zu agieren.9696Dazu werden gezielt Werbeeinschaltungen (zB Zeitungsannoncen, Internet) platziert und mit Anwerbungsstrategien lukrative Provisionseinkünfte den Mittelsmännern, die in der Regel als Finanzmanager agieren, mit geringem Risiko und wenig Arbeit zugesichert. Hinter den Firmen verbergen sich oftmals keine konzessionierten Unternehmen. Häufig erfolgt dies über professionelle Geldwäscher, die mit Tarnung (und dazu die Namen bedeutender Fachexperten für ihre Finanzgeschäfte in der Finanzbranche missbrauchen) und mit fachkundiger Berufsbezeichnung und Stellung in der Finanzbranche glänzen wollen. Häufig werden am Markt Schäden durch Finanzbetrügereien (Anlage- und Kapitalbetrug) hinterlassen.
  • unverzinste oder gering verzinste Darlehensgewährung
  • Die Verwendung von Sammelkonten9797Über Sammelkonten wird die Einnahme von Bargeldmengen zahlreicher Personen aggregiert, die beträchtliche Ausmaße erreichen und an zahlreiche Personen verteilt werden. Sowohl Einzahler als auch Zahlungsempfänger sind Komplizen des Geldwäschers. Kostenvorteile der Kontoführung werden für die Installierung von Sammelkonten gegenüber einer Vielzahl von Einzelkonten genannt. Allerdings steht der Zweck der Geldwäsche im Vordergrund.
  • „Commingling Money“ - Es werden legal und illegal erworbene Gelder in Betrieben vermischt.9898Bei dieser Methode wenden sich Geldwäscher an legale Firmen, die sich in einer schwierigen finanziellen Situation befinden, jedoch erhöhten Kapitalbedarf (zB in Form einer Liquiditätsstütze) benötigen. Sie bieten solchen Firmen an, gegen eine Provision „Bargeld“ in deren Konten einzubringen, welches der Bank gegenüber als geschäftliche Einnahme aufscheint. Folgende Zielsetzungen können erreicht werden: 1.: Das in Schwierigkeiten geratene UN kann gegenüber seiner Bank höhere Geldflüsse ausweisen und seine Bonität festigen. 2.: Der Geldwäscher minimiert das Risiko, dass seine Bargeldeinzahlungen verdächtig erscheinen. Folgewirkung: Eine allfällige höhere Steuervorschreibung, die sich aus dem vorgetäuscht höheren Geschäftsvolumen ergibt, ist jedoch ein Kostenfaktor des Geldwäschers, weil die daraus zu erzielenden Provisionen steuerpflichtig sind. Gefahr: Der Unternehmer befindet sich in einem Abhängigkeitsverhältnis des Geldwäschers. Von dem Geschäftskonto des Unternehmens wird das Bargeld entsprechend den Instruktionen des Geldwäschers weiterdisponiert. Der eigentliche Zweck des Geldwäschers bleibt die Geldwäsche, auch wenn die Beteiligung an einem Unternehmen keinen Gewinn abwirft und die Erwirtschaftung von Gewinnen auch nicht im Vordergrund steht.

Das Unterlaufen von Grenzbeträgen (unter Schwellenwerte) wird als Strukturieren („Smurfing“) bezeichnet.
Beachten Sie: Mitwisser und Komplizenstellung

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  • Private-Equity-Finanzierungen (Privatpersonen und professionelle Geldwäscher können als Kapitalgeber dafür eingesetzt werden)
 

Ungewöhnliche Umsätze/Verkäufe

  • sprunghafter Anstieg und signifikante Steigerung des Umsatzes (anonyme Bargeldumsätze)
  • Erhalt hoher Bargeldbeträge für den Verkauf von Luxusgütern
  • Erhalt hoher Bargeldbeträge für nie gelieferte Waren (fiktiver Käufer)
  • Transaktionen ohne offensichtliche wirtschaftliche Grundlage - Fehlen von Nachweisen und Unterlagen
  • Transaktionen mit mutmaßlichen Straftätern oder dubiosen Geschäftspartnern
  • Transaktionen mit Waren oder Dienstleistungen passen nicht zum Profil des Unternehmens
  • undurchsichtige Kompensationsgeschäfte (Leistungsaustausch)
  • unpräzise oder allgemeine Beschreibung von hochpreisigen Positionen auf Rechnungen
  • Gewinnbeteiligungsvereinbarungen ohne Bestehen einer wirtschaftlichen Grundlage
  • relevante Nachweise fehlen
  • Ausgaben-Umsatz-Verhältnis steht in einem Missverhältnis zu den tatsächlich erbrachten Leistungen
  • Property-Flipping - zwei oder mehrere Transaktionen (zB Immobilien), die sich auf denselben Gegenstand beziehen, werden innerhalb einer kurzen Zeitspanne abgewickelt
  • Bezahlung gegen Vorauskassa (mit oder ohne Sicherheiten)

Beachten Sie:

  • Fingierte Liefer- und Leistungsketten (mit oder ohne Lieferungen und Leistungen)
  • Vermischung der Liefer- und Leistungsketten mit echten und tatsächlichen Lieferungen und Leistungen sowie mit fiktiven Lieferungen und Leistungen
  • Scheinlieferungen (als Fiktivgebilde) mit Scheinrechnungen und Deckungsrechnungen, ohne dass Lieferungen oder Leistungen tatsächlich in diesem Umfang und in dieser Höhe erbracht werden
  • Verkürzung und Verlängerung von Liefer- und Leistungsketten, um zu verschleiern - mit Einbezug der Steuerung und Lenkungsmöglichkeiten
  • Beachten Sie: Länderkontingente, Lieferverträge, Importbeschränkungen

Unternehmen agieren illegal am Markt, unterwandern oder schleusen sich in den Markt ein, um Gelder zu waschen.

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