Angabe:
Eine österreichische Kapitalgesellschaft hält am 1.1.2013 im Anlagevermögen eine 9,5 %-Beteiligung an einer indonesischen Kapitalgesellschaft (einer österreichischen GmbH vergleichbar), welche der indonesischen Körperschaftsteuer in Höhe von 30 % unterliegt. Die österreichische Kapitalgesellschaft erzielt im operativen Geschäft in allen Jahren sehr hohe Gewinne. Die ausgeschütteten Dividenden werden in Indonesien durch Abzug an der Quelle besteuert. Dem Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Österreich und Indonesien entsprechend (Art 10) beträgt die Quellensteuer nach Art 10 Abs 2 lit b 15 %. Alternativ beträgt die Quellensteuer bei einer Beteiligung von mind 25 % gem Art 10 Abs 2 lit a DBA Österreich - Indonesien 10 %.