Angabe
Der freiberuflich tätige Röntgenologe Dr. Nikolaus Riviera (Gewinnermittlung nach § 4 Abs 3 EStG) muss noch im Jahr 2013 (in der zweiten Jahreshälfte) eine neue Röntgenmaschine anschaffen.
Aus der Veräußerung eines körperlichen Wirtschaftsgutes steht ein steuerfreier Betrag gem § 12 EStG iHv 2.400 € zur Verfügung, der bis Anfang Dezember 2013 verwendet werden kann.