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2. Beispiel: Inanspruchnahme von § 10 EStG

Bertl2. AuflSeptember 2013

Angabe:

Ein Freiberufler, der seinen Gewinn über eine Einnahmen-Ausgaben-Rechnung ermittelt, erzielt einen jährlichen Gewinn in Höhe von € 200.000. Investitionen in das abnutzbare Sachanlagevermögen betragen € 12.000. Im betrachteten Jahr können stille Reserven in Höhe von € 12.000 auf das abnutzbare Sachanlagevermögen übertragen werden. Die Nutzungsdauer des angeschafften Sachanlagevermögens beträgt fünf Jahre. Insgesamt sind jährliche Entnahmen iHv € 120.000 (inklusive Steuerzahlung) erforderlich.

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