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3. Beispiel: Verschmelzende Umwandlung

Bertl2. AuflSeptember 2013

Angabe:

An der inländischen den Gewinn nach § 4 Abs 1 EStG ermittelnden SW-OG sind die unbeschränkt Steuerpflichtigen S zu 25 %, W zu 70 % und die GmbH-C zu 5 % beteiligt.

Die SW-OG ist Alleingesellschafterin der in Österreich unbeschränkt steuerpflichtigen B-GmbH.

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