Angabe:
Die Supermarktkette Groschen-GmbH mietet am 2. Jänner 2013 ein Geschäftslokal für einen - durch den Vermieter - unkündbaren Zeitraum von 5 Jahren. Eine einseitige Verlängerungsoption zugunsten der Groschen-GmbH ist vertraglich nicht vereinbart, es besteht vielmehr die Verpflichtung, bei Beendigung des Mietverhältnisses das Mietobjekt dergestalt zurückzustellen, wie es bei Vertragsabschluss übernommen wurde. Nach Anmietung des Geschäftslokals durch die Groschen-GmbH werden von dieser Umbauarbeiten im Geschäftslokal (Errichtung eines vollautomatischen Regallagers unter fester Verbindung mit dem Gebäude) in Auftrag gegeben.