Frau Knall hat im Jahr 2000 ein bebautes Grundstück im Privatvermögen für Wohnzwecke für sich angeschafft (Anschaffungskosten Grund und Boden € 200.000 und Gebäude € 400.000, Beträge inkl Anschaffungsnebenkosten). Anfang des Jahres 2013 beschließt Frau Knall, aufgrund von Heirats- und Kinderwunschplänen mit ihrem Verlobten ein größeres Haus zu beziehen. Sie beschließt, das bebaute Grundstück in ihren Betrieb (Gewinnermittlung nach § 5 Abs 1 EStG, Annahme: das bebaute Grundstück dient unmittelbar der betrieblichen Ausübung) einzulegen. Die voraussichtliche Nutzungsdauer beträgt 25 Jahre. Im Zeitpunkt der Einlage beträgt der beizulegende Wert (entspricht dem Teilwert) für den Grund und Boden € 260.000 und für das Gebäude € 480.000 Ende des Jahres 2016 wird das bebaute Grundstück wieder ins Privatvermögen überführt. Der beizulegende Wert (entspricht dem Teilwert) des Grund und Bodens beträgt im Entnahmezeitpunkt € 280.000 und jener des Gebäudes € 520.000.