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14. Beispiel: Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten

Bertl2. AuflSeptember 2013

Angabe:

Die Zauber-AG, deren Aktien zu 100 % im Eigentum von Jean K Rauling stehen, bestellt am 1. Oktober 2013 einen mit zahlreichen kostspieligen Raffinessen ausgestatteten Kleinbus der Marke Mercedes Benz (Kaufpreis: 200.000 €, voraussichtlicher Liefertermin: 1. Februar 2015), um den Fans von Harry Potter zukünftig bereits bei der Fahrt zu den Original-Drehschauplätzen das in den Romanen beschriebene Flair zu vermitteln. Im Falle eines durch die Zauber-AG verschuldeten Rücktritts vom Kauf wird eine Stornogebühr von 50.000 € vereinbart. Aufgrund der kurz nach Vertragsabschluss schlagartig zunehmenden „Fantouristen“ erweist sich der Kleinbus noch vor Lieferung als nicht mehr passend und dementsprechend nimmt die Zauber-AG Verhandlungen mit der Mercedes-AG auf, um statt des Kleinbusses einen doppelstöckigen Bus mit noch ausgefeilterer Technik zu erwerben. Es wird intensiv über den Erlass des Stornos verhandelt, wobei bis zum Bilanzstichtag die Verhandlungen noch nicht abgeschlossen sind und aufgrund der Gesamtumstände auch noch nicht beurteilt werden kann, ob die Mercedes-AG Abstand von der Stornogebühr nehmen wird.

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