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BAO § 295

Scherff60. AuflDezember 2012

2813
Keine Bescheidaufhebung gemäß § 295 BAO nach rechtskräftiger, gegen den erstinstanzlichen Bescheid abweisenden Berufungsentscheidung

VwGH 28.09.2011 2011/13/0066 und 2011/13/0070
ÖStZB 2012/178, 351



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