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BAO § 188

Scherff60. AuflDezember 2012

2668
Berufungsentscheidung im Einkünftefeststellungsverfahren nach Beendigung der Mitunternehmerschaft gegen Einkünftefeststellungsbescheid, der auch an einen nicht mehr existenten Bescheidadressaten ergangen ist

UFS Wien 18.03.2011 RV/2403-W/10
Hilber Klaus, AFS 69/2012

2669
Keine einheitliche und gesonderte Feststellung von Einkünften bei „Vermietung an sich selbst“ (Vermietung einer Personengesellschaft an einen Personengesellschafter)

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