Die Einreihung eines Gewinns unter eine bestimmte Einkunftsart gehört nicht zum Spruch eines Abgabenbescheides
UFS Wien 22.05.2012 RV/0535-W/10
Fischerlehner Johann, taxlex 322/2012
Schriftliche Mitteilung des Finanzministers über bestehendes Guthaben bewirkt keine Bindung der Finanzbehörden