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BAO § 93 Abs 2

Scherff60. AuflDezember 2012

2585
Die Einreihung eines Gewinns unter eine bestimmte Einkunftsart gehört nicht zum Spruch eines Abgabenbescheides

UFS Wien 22.05.2012 RV/0535-W/10
Fischerlehner Johann, taxlex 322/2012

2586
Schriftliche Mitteilung des Finanzministers über bestehendes Guthaben bewirkt keine Bindung der Finanzbehörden

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