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BAO § 9 Abs 2

Scherff60. AuflDezember 2012

2501
Die Haftung von Wirtschaftstreuhändern, Rechtsanwälten, Notaren für die Abgabenschulden ihrer Mandanten nach § 9 Abs 2 BAO

Ehrke-Rabel Tina, ÖStZ 2012/983, 546



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