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GrEStG1987 § 8 Abs 2

Scherff60. AuflDezember 2012

1733
Zustimmung des Landes zum Grundstückserwerb ist keine aufschiebende Bedingung zum grunderwerbsteuerpflichtigen Verpflichtungsgeschäft

UFS Graz 09.05.2012 RV/0530-G/10
Bavenek-Weber Hedwig, UFSjournal 9/2012, 343



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