vorheriges Dokument
nächstes Dokument

zu § 30 NAG

Lindmayr11. AuflOktober 2012

Aufenthaltsehe, Aufenthaltspartnerschaft und Aufenthaltsadoption

731
§ 30. (1) Ehegatten oder eingetragene Partner, die ein gemeinsames Familienleben im Sinne des Art 8 EMRK nicht führen, dürfen sich für die Erteilung und Beibehaltung von Aufenthaltstiteln nicht auf die Ehe [oder] eingetragene Partnerschaft berufen. (BGBl I 2009/135)

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!