Verordnung des Bundesministers für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz, mit der für das Jahr 2012 Mangelberufe für die Beschäftigung von ausländischen Fachkräften festgelegt werden
BGBl II 2012/207
Aufgrund der §§ 13 und 34 Abs 39 des Ausländerbeschäftigungsgesetzes, BGBl 1975/217, wird im Einvernehmen mit dem Bundesminister für Wirtschaft, Familie und Jugend verordnet: