Konzept
Der Eigentümer einer aus mehreren Gesellschaften bestehenden Unternehmensgruppe errichtet einen aufschiebend bedingten Beirat für den Fall seines Ablebens (§ 1.3.).Zweck des Beirats ist eine Beratung der Geschäftsführung, bis der leibliche Nachfolger des Gesellschafter-Geschäftsführers zur Übernahme der Geschäftsführung hinreichend befähigt ist (§ 2.1.).