Anmerkungen: Der Regelungsvorschlag geht von einem individuell zu regelnden Mehrheitsquorum für die Verwendung des Bilanzgewinnes aus. Die Gewinnverteilung erfolgt im Verhältnis der übernommenen Stammeinlagen; die Generalversammlung kann durch einstimmigen Beschluss sämtlicher Gesellschafter auch eine asymmetrische Gewinnausschüttung vereinbaren.