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2.12.2. Detaillierte Regelung

Fritz/Wildmoser/Koch2. AuflSeptember 2015

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2.12.2. – 01 Umfassendes Konzept mit einem an die Erfordernisse von klein- und mittelständischen Betrieben angepassten Katalog zustimmungspflichtiger Geschäfte

§ 12 Vertretung der Gesellschaft und Firmazeichnung

(1) Die Vertretung der Gesellschaft, die Firmenzeichnung sowie die Abgabe von Willenserklärungen erfolgt – solange nur ein Geschäftsführer bestellt ist – durch diesen selbständig. Sind zwei oder mehrere Geschäftsführer bestellt, so wird deren Vertretungsrecht mit dem jeweiligen Bestellungsbeschluss geregelt.

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