Vorbemerkungen: Das Stammkapital dient der Aufbringung und Erhaltung des Gesellschaftsvermögens. Nachdem in der GmbH die persönliche (Erfolgs-)Haftung der Gesellschafter für Verbindlichkeiten der Gesellschaften Geschäfte fehlt, hat das Stammkapital eine Ersatzfunktion für eben diese Haftung.260 Es gewährleistet anlässlich der Gründung der Gesellschaft ein Mindestanfangsvermögen. Das Stammkapital hat auf einen in Euro bestimmten Betrag zu lauten, der – und zwar auch im Falle der Inanspruchnahme der Gründungsprivilegierung – mindestens € 35.000,– zu betragen hat. Die Vereinbarung eines unrunden Betrages (zB die Festlegung eines Stammkapitals in Höhe von € 39.847,36) ist zulässig. Die Summe der von den Gründungsgesellschaftern entweder in Geld (Bargründung) oder in Sachen (Sachgründung) aufgebrachten Stammeinlage ergibt das Stammkapital. Das (Mindest-)Stammkapital kann nicht als Garantie für eine ausreichende Eigenkapitalausstattung verstanden werden; es ist im Ergebnis nur eine Seriositätsschwelle für die Rechtsform der GmbH. Seite 426