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2.3. Zweck der Gesellschaft und Unternehmensgegenstand

Fritz/Wildmoser/Koch2. AuflSeptember 2015

Vorbemerkungen: Der Unternehmensgegenstand ist zwingender Bestandteil des Gesellschaftsvertrages (§ 4 Abs 1 Z 2); er bezeichnet den Bereich und die Art der Tätigkeit, mit der die GmbH ihren Zweck verfolgt. Der Unternehmensgegenstand informiert den Geschäftsverkehr auch über den Gesellschaftszweck (vgl § 1 Abs 1); dieser bedarf keiner ausdrücklichen Festlegung im Gesellschaftsvertrag und ist auch nicht im Firmenbuch einzutragen.247247 Schmidsberger/Duursma in Gruber/Harrer (Hrsg), GmbHG (2014) § 4 Rz 34. Das Verhältnis dieser beiden Begriffe ist in der Lehre umstritten;248248 Gruber in Doralt/Nowotny/Kalss, Kommentar zum Aktiengesetz2 (2011) § 17 Rz 10. der Gegenstand des Unternehmens ist nicht gleichbedeutend mit dem Gesellschaftszweck.249249Der Gegenstand des Unternehmens ist eher das Mittel zur Erreichung des Zwecks; er umschreibt die Tätigkeit der Gesellschaft auf einem bestimmten Gebiet, mit welcher der Gesellschaftszweck erreicht werden soll (OGH 23.1.2003, 6 Ob 81/02h = GeS 2003, 202 = RdW 2003/270, 323 = RWZ 2003/31, 102 = ecolex 2003, 680).

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