– 01 Keine automatische Firmafortführung bei Ausscheiden eines namensgebenden Gesellschafters
§ 2 Änderung der Firma
Scheidet ein Gesellschafter, dessen Name einen Firmenbestandteil bildet, aus der Gesellschaft aus, können er – bzw im Ablebensfall seine Erben – verlangen, dass sein Name [a. innerhalb angemessener Frist] [b. unverzüglich] in der Firma gelöscht wird.