2.2.1.1. Zur Firma der GmbH im Allgemeinen
Die GmbH hat – als Unternehmer kraft Rechtsform (§ 2 UGB) – eine Firma zu führen. Unter der „Firma“ ist der in das Firmenbuch eingetragene Name eines Unternehmers, unter dem er seine Geschäfte betreibt und die Unterschrift abgibt, zu verstehen (§ 17 Abs 1 UGB). Die Firma ist notwendiger Bestandteil des Gesellschaftsvertrages (§ 4 Abs 1 Z 1).