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Überstunden

Gagawczuk/Thamm4. AuflNovember 2010

Überstundenarbeit, für deren Leistung dem AN neben dem Grundstundenlohn zusätzlich ein Zuschlag gebührt, liegt vor, wenn entweder die Grenzen der zulässigen wöchentlichen oder der täglichen Normalarbeitszeit überschritten werden (zur Mehrarbeit vgl Rz 166).

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