Unter Schlechtwetterentschädigung wird die vom AG zu leistende Abgeltung des Lohnausfalles verstanden, den Bauarbeiter aufgrund von witterungsbedingten Arbeitsausfällen erleiden.
Unter Schlechtwetterentschädigung wird die vom AG zu leistende Abgeltung des Lohnausfalles verstanden, den Bauarbeiter aufgrund von witterungsbedingten Arbeitsausfällen erleiden.