Unter Ruhezeiten werden jene dem AN zur Erholung zur Verfügung stehenden Zeiträume verstanden, die zwischen den täglichen bzw wöchentlichen Arbeitseinsätzen liegen und in denen nur in Ausnahmefällen gearbeitet werden darf.
Unter Ruhezeiten werden jene dem AN zur Erholung zur Verfügung stehenden Zeiträume verstanden, die zwischen den täglichen bzw wöchentlichen Arbeitseinsätzen liegen und in denen nur in Ausnahmefällen gearbeitet werden darf.