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III. Amtshilfe

Tschiderer3. AuflDezember 2022

1. Nationale Amtshilfe

Amtshilfe ist die Assistenzleistung einer anderen Behörde bei der Vollziehung.

Angesprochen sind insb andere Zollbehörden und Steuerbehörden desselben MS, bedeutsam sind aber auch die für Verbote und Beschränkungen zuständigen Behörden.

Der idR aufgrund nationaler Gesetzgebung bestehenden Amtshilfepflicht steht ggf eine generelle Amtsverschwiegenheitspflicht gegenüber.241241Die Amtshilfepflicht ist idR verfassungsrechtlich verankert (Ö: Art 22 B-VG; D: Art 35 Abs 1 GG). Die generelle Amtsverschwiegenheitspflicht weicht zunehmend Informationsfreiheitsgesetzen (Ö: Amtsgeheimnis, Art 20 Abs 3 B-VG; D: § 1 IFG), bei welchen das Prinzip umgekehrt wird: Grundsätzlich hat jedermann Anspruch auf Zugang zu amtlichen Informationen, abgesehen von (zahlreichen) Ausnahmen. Ö ist Europas letzte Demokratie mit einer umfassenden gesetzlichen Verschwiegenheitspflicht im Verfassungsrang.

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