Der Begriff Erhebung225 umfasst alle Maßnahmen der Zollbehörde iZm der Festsetzung, der Mitteilung und der buchmäßigen Erfassung des Abgabenbetrages.
Die Vorschriften zu Entstehung, Besicherung, Erhebung, Entrichtung, Erstattung/Erlass und Erlöschen der Zollschuld gehören dem Abgabenverfahrensrecht an und sind sohin Teil des formellen Zollrechts (s Kapitel F.).