1. Zollrechtlicher Status einer Ware
a. Bedeutung des Status
Unter dem zollrechtlichen Status einer Ware versteht man die Eigenschaft einer Ware als EU-Ware (Unionsware108) oder Nicht-EU-Ware (Nicht-Unionsware oder Drittlandsware). Jede Ware hat eine dieser beiden Statusformen, statusfreie Waren gibt es nicht.
Vom Status hängt insb die weitere zollrechtliche Verfahrensweise ab (s Kapitel C.).