vorheriges Dokument
nächstes Dokument

IV. Zollrechtlicher Status und Nämlichkeit einer Ware

Tschiderer3. AuflDezember 2022

1. Zollrechtlicher Status einer Ware

a. Bedeutung des Status

Unter dem zollrechtlichen Status einer Ware versteht man die Eigenschaft einer Ware als EU-Ware (Unionsware108108Da weitere Unionen (s Kapitel A.III.2.) existieren, wird im Skriptum statt „(Nicht-)Unionsware“ das Begriffspaar „(Nicht-)EU-Ware“ verwendet.) oder Nicht-EU-Ware (Nicht-Unionsware oder Drittlandsware). Jede Ware hat eine dieser beiden Statusformen, statusfreie Waren gibt es nicht.

Vom Status hängt insb die weitere zollrechtliche Verfahrensweise ab (s Kapitel C.).

Sie möchten den gesamten Inhalt lesen?

Melden Sie sich bei Lexis 360® an.
Anmelden

Sie haben noch keinen Zugang?
Testen Sie Lexis 360® zwei Wochen kostenlos!
Jetzt testen!

Stichworte