Eine Verwaltungsstrafe wegen Geltendmachung eines höheren als den zustehenden Betrages als Vorsteuer ist keine abweichende Sondermaßnahme iSd Art 27 6. MwSt-RL
EuGH 15.01.2009 C-502/07 K-1 z o.o.
ÖStZB 2010/131