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DSG § 31 Abs 2

Scherff58. AuflDezember 2010

1904
Keine Verletzung im Recht auf Löschung von Daten nach tatsächlicher Löschung dieser Daten

VwGH 01.04.2010 2009/17/0021
ÖStZB 2010/379, 563



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