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BörseG § 48 lit a

Scherff58. AuflDezember 2010

1891
§ 48a Börsegesetz im Lichte des Grundsatzes der doppelten Bedingtheit: Auseinandersetzung mit dem Tatbestand der Marktmanipulation und seiner Einhaltung des verfassungsrechtlichen Determinierungsgebotes

Bräuer Veronika, ZFR 2010/97, 165



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