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ZK-DVO Art 899 Abs 2

57. AuflDezember 2009

3151
Keine Einfuhr- oder Ausfuhrabgabenerstattung bei Umständen, die auf betrügerische Absicht oder offensichtliche Fahrlässigkeit des Beteiligten zurückzuführen sind (Unterlassung der Überprüfung der UID-Nummer des Lieferanten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen)

VwGH 02.09.2008 2008/16/0031
ÖStZB 2009/182
SWK R 6 124/2009

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