Durch eine im Ausmaß von 66 Tagen in den USA (vorübergehend) ausgeübte wissenschaftliche Tätigkeit wird in diesem Staat keine feste Einrichtung iSd Art 14 DBA-USA begründet, sodass das Besteuerungsrecht auf daraus erfließende Einkünfte (Stipendien) nicht den USA, sondern Österreich zusteht
UFS Wien 18.12.2008 RV/1253-W/04
Baumgartner Christian, UFSjournal 55/2009