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FinStrG § 5 Abs 2

57. AuflDezember 2009

2670
§ 5 Abs 2 FinStrG regelt nicht die dem Strafrecht vorgelagerte Frage nach dem Entstehen einer Abgabenschuld, sondern vielmehr Konsequenzen der Missachtung einer aufgrund anderer Bestimmungen entstandenen Abgabenschuld

OGH 22.01.2009 13 Os 9/08k
ÖJZ 420/2009



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