§ 5 Abs 2 FinStrG regelt nicht die dem Strafrecht vorgelagerte Frage nach dem Entstehen einer Abgabenschuld, sondern vielmehr Konsequenzen der Missachtung einer aufgrund anderer Bestimmungen entstandenen Abgabenschuld
OGH 22.01.2009 13 Os 9/08k
ÖJZ 420/2009