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BörseG § 82

57. AuflDezember 2009

1876
Meldung von Tatsachen, die wegen ihrer Auswirkung auf den Geschäftsverlauf, die Vermögens- und Ertragslage geeignet sind, den Kurs von Aktien erheblich zu beeinflussen, an die FMA

VwGH 18.05.2009 2005/17/0083
ÖStZB 2009/522
SWK R 73 1535/2009



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