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BörseG § 18

57. AuflDezember 2009

1873
Verhaltenspflichten von Börsemitgliedern bei Börsegeschäften: Schädigung des Ansehens der Börse durch überproportionalen Handel an einem einzigen Handelstag in der Schlussauktion

VwGH 29.09.2008 2005/17/0278
ÖStZB 2009/248
SWK R 12 350/2009

1874
Kurs- und Preisbildungsmanipulation durch Börsemitglieder und Rechtsirrtum

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