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RGG § 3 Abs 3

57. AuflDezember 2009

1824
Auch für eine Radio-Empfangseinrichtung in einem Gartenhäuschen ist Rundfunkgebühr zu entrichten

VwGH 31.03.2008 2006/17/0080
ÖStZB 2009/12

1825
Programmentgelt nach dem ORF-G ist nur bei Empfang der Hörfunk- bzw Fernsehsendungen zu entrichten; dh, dass für Zwecke des Programmentgelts eine betriebsbereite Rundfunkempfangsanlage nur dann vorliegt, wenn diese Anlage die ORF-Programme empfangen kann

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