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StiftEG § 5 Abs 1

57. AuflDezember 2009

1821
Abgrenzung von Stiftungseingangssteuer und Grunderwerbsteuer bei Einbringung von Wertpapieren und Grundvermögen unter Vorbehalt eines lebenslänglichen Fruchtgenussrechts

UFS Innsbruck 22.10.2009 RV/0568-I/09
Bavenek-Weber Hedwig, UFSjournal 455/2009



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