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AlSAG § 2 Abs 5

57. AuflDezember 2009

1804
Altlastenbeitragspflicht des Grundeigentümers „für das Dulden des ab 1.5.1996 mehr als einjährigen Lagerns von Abfällen; Abfälle, die einer Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung zugeführt werden, sind keine Abfälle iSd AlSAG

VwGH 04.07.2008 2005/17/0247
ÖStZB 2009/132
SWK R 1 39/2009

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