Altlastenbeitragspflicht des Grundeigentümers „für das Dulden des ab 1.5.1996 mehr als einjährigen Lagerns von Abfällen; Abfälle, die einer Wiederverwendung oder stofflichen Verwertung zugeführt werden, sind keine Abfälle iSd AlSAG
VwGH 04.07.2008 2005/17/0247
ÖStZB 2009/132
SWK R 1 39/2009