Wirtschaftliche Schwierigkeiten vorübergehender Natur rechtfertigen nur eine Stundung (Ratengewährung) der Gerichtsgebühr, aber keinen Nachlass; Kein Nachlass bei Vorhandensein von Liegenschaften
VwGH 28.06.2007 2007/16/0054, 0055
ÖStZB 2008/141
SWK R 6 144/2008

