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GEG § 6 Abs 1

56. AuflDezember 2008

1673
Anwendung der Grundsätze eines geordneten rechtsstaatlichen Verfahrens bei der Vorschreibung von Gerichtgebühren und Kosten nach dem GEG; Einzug restlicher, aus Versehen noch nicht eingegangener Gerichtsgebühren und Verjährung

VwGH 18.09.2007 2007/16/0140
ÖStZB 2008/293
SWK R 12 408/2008

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